Navigation überspringen und zum Inhaltsbereich
Bundesselbsthilfevereinigung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene mit seltenen,chronischen Skelett-Erkrankungen e.V.
 
Schriftgrad: normal • groß • größer
Bundesselbsthilfevereinigung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene mit seltenen,chronischen Skelett-Erkrankungen e.V.
 
  • Startseite
  • Nachrichten
  • Veranstaltungen
  • Aufgaben und Ziele
  • Schirmherrschaft
  • Unsere engagierten Ärzte
  • Liste der Skelett-Erkrankungen
  • Kooperationen
  • Mitglied werden
  • Spenden
  • Satzung des Vereins
  • Kontakt
  • Betroffene suchen Kontakt !
  • Syndrome hinzufügen!
  • Flyer
Baden-Württemberg vernetzt
Kontakt
 

Bundesselbsthilfevereinigung
für Kinder,Jugendliche und Erwachsene mit seltenen, chronischen Skelett-Erkrankungen e.V.
Am Hofgarten 4a
85253 Erdweg

 

Telefon 08135 / 93 96 32

E-Mail

 
Aktuelles
 
  • Selbsthilfefachtag Sucht und Gesundheit ein. Dieser findet am 13. November 2026 von 10:30 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in München statt.

    21.09.2026

     
  • Informationsveranstaltung “Selten, relevant, gemeinsam” am Samstag, den 13. März 2027 von 12 bis 16 Uhr in der Universitätsklinik Marburg

    20.08.2026

     
[ mehr ]
 
 
 
  • Teilen auf Facebook
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gefordert

06.11.2025

70. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Hamburg

 

Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gefordert

 

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit.

 

Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen.

 

Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen.

 

Kontakt für Rückfragen der Medien:

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg
Pressestelle
Telefon: 040 428 63 2322
E-Mail:

 

Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Franziska Schönberner, Pressesprecherin 
E-Mail:
Telefon: 030 18 527 1797

 

Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Hamburg
Büro
Telefon: 040 428 63 5725
E-Mail:

 
zurück
  • Facebook
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
 
Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz