Kleinwuchs: Mecasermin fördert auch das Wachstum von gutartigen und bösartigen Neoplasien

04.12.2019

Kleinwuchs: Mecasermin fördert auch das Wachstum von gutartigen und bösartigen Neoplasien

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Bonn – Das Arzneimittel Mecasermin, das zur Behandlung von Wachstumsstörungen bei Kindern und Jugendlichen zugelassen ist, kann offenbar auch das Wachstum von Tumoren fördern. Der Hersteller fordert in einem Rote-Hand-Brief die Ärzte auf, das Mittel nur bei bestehender Indikation einzusetzen und die maximale Dosis nicht zu überschreiten. Beim Auftreten von gutartigen oder bösartigen Neoplasien muss das Mittel sofort abgesetzt werden.

Mecasermin ist eine rekombinante Form des humanen Insulin-like Growth Factor 1 (IGF-1). IGF-1 wird vor allem in der Leber gebildet unter dem Einfluss des eigentlichen Wachstums­hormons (GH), das von der Hypophyse freigesetzt wird.

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Die meisten Wachstumsstörungen können mit GH behandelt werden. Mecasermin ist nur für Patienten mit einem primären Mangel an IGF-1 zugelassen. Ursache ist häufig ein Defekt im GH-Rezeptor auf den Zellen, die IGF-1 bilden. Diese Erkrankung, auch Laron-Syndrom genannt, ist relativ selten. Das 2007 eingeführte Mecasermin bietet erstmals die Möglichkeit, Kinder mit Laron-Syndrom zu behandeln.

Schon in der präklinischen Prüfung an Hunden wurde beobachtet, dass Mecasermin in höheren Dosierungen die Bildung von Tumoren stimulieren kann. Damals wurden sowohl benigne Tumore auf der Haut (in erster Linie Keratoakanthome und Papillome) als auch maligne Krebserkrankungen (Mammakarzinome) beobachtet.

In den vergangenen Jahren sind laut dem Rote-Hand-Brief vermehrt gutartige und bösar­tige Neoplasien bei Patienten beobachtet worden, die mit Mecasermin behandelt wurden. Um welche Tumore und Karzinome es sich handelt, wird nicht erwähnt, nur dass es sich um eine Reihe verschiedener maligner Erkrankungen handelt „einschließlich seltener, die üblicherweise nicht im Kindesalter auftreten“.

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Die Tumore lassen sich biologisch plausibel auf die Wirkungen von IGF-1 zurückführen, das das Zellwachstum auch bei Tumoren fördert. Aus diesem Grund muss das Mittel dau­er­haft abgesetzt werden, wenn bei den Patienten eine gutartige oder bösartige Neoplasie beobachtet wird. Bei Kindern und Jugendlichen mit aktiver Neoplasie oder dem Verdacht auf eine Neoplasie ist Mecasermin kontraindiziert.

Die Arzneimittelbehörden drängen darauf, dass Mecasermin nur zur Behandlung eines schwerem primären IGF-1-Mangel einesgesetzt wird. Die maximale Dosierung von 0,12 mg/kg zweimal täglich dürfe nicht überschritten werden, heißt es in dem Rote-Hand-Brief.

Die verfügbaren Daten würden darauf hindeuten, dass das Neoplasie-Risiko bei Patienten höher sein kann, denen Mecasermin ohne IGF-1-Mangel oder in höheren Dosen als em­pfohlen verabreicht wird, weil es dann zu einem Anstieg des IGF-1-Spiegels über den Normalwert kommen könne. © rme/aerzteblatt.de