Neue S2k-Leitlinie zu Diagnose und Therapie neuropathischer Schmerzen
Neue S2k-Leitlinie zu Diagnose und Therapie neuropathischer Schmerzen
Dienstag, 10. September 2019
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Berlin – Eine in weitem Umfang überarbeitete Leitlinie der Stufe S2k „Diagnose und nicht interventionelle Therapie neuropathischer Schmerzen“ hat die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) vorgestellt. Tanja Schlereth aus Wiesbaden hat die Arbeit an der Leitlinie federführend betreut.
Neuropathische Schmerzen entstehen als direkte Folge einer Schädigung oder Läsion des somatosensorischen Systems. Die Patienten beschreiben häufig brennende Schmerzen in Ruhe, einschießende Schmerzattacken und sogenannte evozierte Schmerzen (Hyperalgesie oder Allodynie).
Die Therapie neuropathischer Schmerzen unterscheidet sich von der Behandlung anderer chronischer Schmerzen, bei denen das somatosensorische Nervensystem nicht geschädigt ist – eine genaue Diagnostik des Schmerztyps ist daher laut Schlereth unverzichtbar.
Die Therapie sollte die Möglichkeiten einer kurativen oder kausalen Therapie ausschöpfen, zum Beispiel eine Neurolyse bei Engpasssyndromen oder eine optimale Diabeteseinstellung bei diabetischer Neuropathie.
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„Eine Herausforderung stellt nach wie vor die Herbeiführung einer ausreichenden medikamentösen Schmerzlinderung dar“, so Schlereth. Ein Problem sei, dass eine herkömmliche Schmerzmedikation bei neuropathischen Schmerzen nicht ausreichend anschlage. „Umso wichtiger ist die leitliniengerechte Therapie, um den Patienten, die einen extrem hohen Leidensdruck haben, zu einer bestmöglichen Linderung zu verhelfen“, so die Leitlinienkoordinatorin.
Die Leitlinie geht auch auf den Einsatz von Cannabinoiden ein, die seit 2017 auf Antrag bei den Krankenkassen erstattungsfähig sind und mittels Betäubungsmittelrezept verordnet werden können.
„Es handelt sich weiterhin um einen Off-Label Use, da keine dieser Substanzen in der Indikation Schmerz zugelassen ist“, so die Autoren. Die Empfehlung der Leitliniengruppe lautet, Cannabinoide zur Therapie neuropathischer Schmerzen nur dann einzusetzen, wenn anderer Schmerztherapien ausgeschöpft wurden, da ihre Wirksamkeit bei hoher Nebenwirkungsrate als eher gering einzustufen sei. Die neue Leitlinie ist bis zum April 2024 gültig. © hil/aerzteblatt.de