Künftig sollen wieder persönliche Pflegebegutachtungen stattfinden

10.09.2020

Politik

Künftig sollen wieder persönliche Pflegebegutachtungen stattfinden

Mittwoch, 9. September 2020

/picture alliance, Jens Büttner

Berlin – Der Zeitraum, in dem der Medizinische Dienst der Kran­ken­ver­siche­rung (MDK) eine Pflegebegutachtung nach Aktenlage beziehungsweise per Telefon durchführen kann, soll bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Krankenhaus­zukunfts­gesetz hervor. Voraussetzung für eine Begutachtung nach Aktenlage soll jedoch sein, dass „dies – beispielsweise aufgrund bestimmter Vorerkrankungen beim Versich­erten (Zustand nach Organtransplantation) oder wegen eines bei diesem bestehenden Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – zur Verhinderung des (auch nur geringen) Risikos einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zwingend erforderlich ist“.

 

Infolge des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes hatten die Medizinische Dienste die persönliche Pflegebegutachtung bis Ende September ausgesetzt. „Unter Berück­sichtigung der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in den vergangenen sechs Monaten sowie der gewonnenen Erkenntnisse zu den Möglich­keiten, das Risiko einer Ansteckung durch Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zu reduzieren, ist eine generelle Aussetzung der persönlichen Begutachtung bei allen Pflegeleistungen beantragenden Versicherten derzeit nicht angezeigt“, heißt es in dem Änderungsantrag.

MDK-Ärzte sollen weiterhin in Gesundheitsämter eingesetzt werden

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes und der Spitzenverband Bund der Pflegekassen sollen zudem durch einheitliche Vorgaben festlegen, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen eine persönliche Untersuchung vorzunehmen ist.

„Für Fallkonstellationen, in denen eine Untersuchung zu erfolgen hat, ist ein Schutz- und Hygienekonzept zu entwickeln“, heißt es in dem Änderungsantrag. „So sind beispiels­weise einzuhaltende Hygienemaßnahmen für die Gutachterinnen und Gutachter selbst (wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beziehungsweise einer Atemschutzmaske oder auch die Nutzung persönlicher Schutzkleidung (Schutzkittel, Einweghandschuhe) als auch für die zu begutachtende Person und deren Wohnbereich (Häuslichkeit oder statio­näre Einrichtung) zu hinterlegen (zum Beispiel Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, einzuhaltender Abstand, Begrenzung der Anzahl der Kontaktpersonen bei der Begut­achtung).“

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Wiederholungsbegutachtungen sollen jedoch bis zum 31. März 2021 ausgesetzt werden, „um personellen Engpässen bei den Medizinischen Diensten entgegenzuwirken und auch weiterhin freies ärztliches und pflegerisches Personal der Medizinischen Dienste bei dringendem Bedarf zur Unterstützung bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen Institutionen einsetzen zu können“.

Pflegeheime: Mehr Zeit für Qualitätsprüfungen

Die Zeit, die dem MDK für die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht, soll zudem vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember verlängert werden. Eigentlich ist gesetzlich vorgesehen, dass jede Pflegeeinrichtung einmal im Jahr geprüft wird.

Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz waren die Prüfungen bis zum 30. September ausgesetzt worden, um das Risiko von Infektionen für die Pflegebedürftigen zu redu­zieren und die Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Ab Oktober sollen die Qualitäts­prüfungen dann wieder „unter Beachtung strenger Hygieneregeln“ durchgeführt werden.

Darüber hinaus soll im Krankenhauszukunftsgesetz der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet werden. Derzeit gilt, dass der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld um die Arbeitstage gekürzt wird, für die bereits vor dem 23. Mai 2020 Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch genommen wurde. Diese Passage soll nun entfallen.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll insbesondere ein Förderprogramm des Bundes zum Ausbau der Digitalisierung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden. Zudem sollen Krankenhäuser die Möglichkeit erhalten, coronabedingte Erlösrückgänge bei Verhandlungen mit den Krankenkassen auszugleichen. Der Bundestag wird das Gesetz morgen in erster Lesung beraten. © EB/fos/aerzteblatt.de