Zolgensma: Kein Anspruch auf Kostenübernahme

07.07.2020

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Zolgensma: Kein Anspruch auf Kostenübernahme

Montag, 6. Juli 2020

/Anton Gvozdikov, stockadobecom

Celle – Eltern sind mit einem Eilantrag auf eine Behandlung mit dem derzeit teuersten Medikament der Welt für ihr Kind vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) gescheitert. Bei dem Mädchen aus dem Landkreis Osnabrück sei im fünften Lebens­monat eine spinale Muskelatrophie (SMA) Typ 1 diagnostiziert worden, teilte das Gericht heute in Celle mit.

Unbehandelt führt diese schwere Erbkrankheit häufig in den ersten zwei Lebensjahren zum Tod. Die Ärzte des Kindes hatten nach Gerichtsangaben im November eine Therapie mit dem zugelassenen Arzneimittel Spinraza begonnen, die bislang erfolgreich verlaufe. Dennoch hätten die Eltern eine Gentherapie mit Zolgensma verlangt.

Die Krankenkasse lehnte dies mit dem Hinweis auf die damals noch nicht erfolgte Zulass­ung von Zolgensma in Deutschland ab. Zudem sei die bisherige Therapie erfolgreich, ar­gumentierte die Kran­ken­ver­siche­rung.

Das Landessozialgericht bestätigte in seinem Eilbeschluss die Rechtsauffassung der Kran­kenkasse. Zwar könnten Ärzte Zolgensma mittlerweile im Rahmen ihrer Therapiefreiheit anwenden, erklärten die Richter. Allerdings müsse eine solche Behandlung auch medizi­nisch erforderlich und ärztlich beabsichtigt sein.

Die Eltern hätten jedoch keine Ärzte benannt, die Zolgensma auch einsetzen wollten. Ob dessen Wirksamkeit bei unvollständiger Studienlage tatsächlich überlegen sei, könne da­bei offenbleiben. Denn die bisherige Behandlung mit Spinraza sei wirksam und künftig aussichtsreich. Der Beschluss ist laut einem Gerichtssprecher unanfechtbar.

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Zolgensma hatte Ende Mai eine vorläufige EU-Zulassung erhalten. Die von der Novartis-Tochter Avexis entwickelte Gentherapie ist in den USA bereits seit einiger Zeit zugelassen und kostet dort lautet Listenpreis 2,1 Millionen Dollar (1,9 Millionen Euro). Die Krankheit SMA löst unter anderem Muskelschwund aus.

Für Schlagzeilen hatte Zolgensma zuletzt wegen einer Verlosungsaktion von Novartis ge­sorgt. Bei ihr konnten sich Eltern von erkrankten Säuglingen und Kleinkindern bis zwei Jahren um hundert kostenlose Behandlungen bewerben.

Betroffene Eltern, die Gesellschaft für Muskelkranke und Medizinethiker hatten die Verlo­sungsaktion kritisiert. Sie warfen dem Unternehmen unter anderem eine verdeckte Mar­ke­tingkampagne und ein Spiel mit Hoffnungen von Eltern vor. © dpa/aerzteblatt.de