Fachgesellschaft schlägt Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulen­chirurgie“ vor

05.02.2020

Fachgesellschaft schlägt Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulen­chirurgie“ vor

Mittwoch, 5. Februar 2020

/romaset, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) hat vorgeschlagen, in Deutschland eine Zusatzweiterbildung „spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ einzuführen. Das könne hel­fen, die Qualität der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen zu verbessern und die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, teilte die Fachgesellschaft heute mit.

In Deutschland sind der DWG zufolge Neurochirurgen sowie Orthopäden und Unfallchi­rur­gen für die Behandlung von ernsthaften Wirbelsäulenerkrankungen zuständig. Um als Arzt die Facharztanerkennung „Orthopädie und Unfallchirurgie“ zu erhalten, sei es erfor­derlich, in einem sechsjährigen Ausbildungszeitraum zehn Wirbelsäulenoperationen vor­zunehmen.

Um die höchstmöglichen Qualifikationsstufen „spezielle Unfallchirurgie“ oder „spe­zielle Orthopädische Chirurgie“ zu erhalten, seien lediglich 20 beziehungsweise 30 weite­ren Wirbelsäulenoperationen gefordert, so die DWG.

In der Ausbildung zum „Neurochirurgen“ müsse ein Arzt zwar immerhin 100 Wirbelsäu­len­ope­ra­ti­onen durchführen. Dabei spiele jedoch die konservative Behandlung von Wir­belsäu­len­erkrankungen im Gegensatz zur orthopädi­schen und unfallchirurgischen Aus­bildung kaum eine Rolle.

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Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass die bisherige Struktur und die in den Ausbil­dungssystemen verankerten Mindestmengen unzureichend seien, um eine sichere und qualitativ hochwer­tige Behand­lung der Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen zu er­zielen.

In der gegenwärtigen Diskussion um unnötige Operationen an der Wirbelsäule und den optimalen Einsatz finanzieller Ressourcen im Gesundheitswesen ist aus Sicht der DWG eine Verbesserung der operativen Ausbildung erforderlich. © may/EB/aerzteblatt.de