Ministerium streicht umstrittene Regelung bei Intensivpflege

28.01.2020

Politik

Ministerium streicht umstrittene Regelung bei Intensivpflege

Dienstag, 28. Januar 2020

/dpa

Berlin – Bei der geplanten Reform der Reha- und Intensivpflege hat das Bundesministeri­um für Gesundheit (BMG) eine Kehrtwende vollzogen. Versicherte, die künstlich beatmet werden müssen, sollen nun im Wesentlichen selbst entscheiden können, wo sie versorgt werden wollen, wie aus einem neuen Referentenentwurf des BMG hervorgeht. Dieser liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung richteten, sei zu entspre­chen, „soweit die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann“, heißt es. Dabei seien die persönlichen, fami­liären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen.

Die Krankenkassen sollen den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege regelmäßig – mindestens jährlich – prüfen. Dazu sei eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes zu veranlassen, heißt es im Referentenentwurf. Die Begutachtung ist Pflicht. Werde diese verweigert, könne die Leistung in der eigenen Häuslichkeit versagt werden.

Gegen den bisherigen Entwurf aus dem Haus von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hatte es heftigen Wider­stand von Betroffe­nen und auch den Behindertenbeauftrag­ten von Bund und Ländern gegeben. Sie spra­chen von einem klaren Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskon­ven­tion und nicht zu ver­tretenden Eingriffen in die Grundrech­te.

Hauptkritikpunkt war, dass die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eige­nen vier Wänden bei Erwachsenen nur noch die absolute Ausnahme sein sollte. Betroffe­ne sollten entweder in stationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Wohneinheiten mit strengen Qualitätsanforderungen untergebracht werden.

zum Thema

aerzteblatt.de

Mit dem Gesetz will Spahn auch regeln, dass Beatmungspatienten schneller entwöhnt werden. Die aktualisierten Pläne sehen nun vor, dass bei Versicherten, die beatmet wer-den oder tracheotomiert sind, mit jeder Verordnung außerklinischer Intensivpflege das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsent­wöh­nung und Dekanülierung sowie die zu deren Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu erheben und zu dokumentieren sind.

Zugleich sollen Qualitätsanforderungen festgelegt werden. Hintergrund des Gesetzes war auch, dass unseriöse Pflegeanbieter mit häuslicher Intensivpflege Hunderttausende Euro verdient haben sollen.

2018 gab es unter gesetzlich Krankenversicherten 19.000 Menschen in der ambulanten und 3.400 in der stationären Intensivpflege, die künstlich beatmet werden müssen. Die Gesamtausgaben betrugen 1,9 Milliarden Euro. © may/kna/aerzteblatt.de