Gefährliche Diskriminierung: Gesundheitliche Versorgung auch für Menschen mit Behinderungen sicherstellen
Pressemitteilung
Beauftragter der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen
Berlin, 17. Januar 2020
Nr. 01/2020
Gefährliche Diskriminierung: Gesundheitliche Versorgung auch für Menschen mit Behinderungen sicherstellen
Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel spricht bei Fachtagung zur medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Neuss
Neuss/Berlin: Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel fordert, die medizinische Versorgung auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen bundesweit flächendeckend sicherzustellen. Seit 2015 gibt es zwar Medizinische Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB), jedoch nicht bundesweit flächendeckend. Jürgen Dusel wird morgen (18. Januar) bei einer Fachtagung der St. Augustinus Gruppe in Neuss zu diesem Thema sprechen.
„Eine gute medizinische Versorgung ist für die meisten von uns selbstverständlich. Für viele Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen gilt dies jedoch nicht. Das hat zur Folge, dass selbst kleinere medizinische Probleme bei fehlender Behandlung zu einer Gefahr werden können,“ so der Beauftragte. „Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, eine ortsnahe gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite und derselben Qualität zu garantieren wie für Menschen ohne Behinderungen. Das betrifft alle staatlichen Ebenen und Akteure. Dem nicht nachzukommen, ist gesundheitsgefährdende Diskriminierung. Die Bedingungen für den Auf- und Ausbau von MZEB müssen deutlich verbessert werden.“
Bereits im Dezember 2019 hatte der Beauftragte Teilhabe-Empfehlungen veröffentlicht. Darin fordert er zum Thema gesundheitliche Versorgung unter anderem:
- einen zügigen und flächendeckenden Auf- und Ausbau von MZEB, als notwendige Ergänzung der medizinischen Regelversorgung
- Die Korrektur von Fehlentwicklungen: So muss zum Beispiel klargestellt werden, dass MZEB einen gesetzlichen Behandlungsauftrag haben und nicht auf reine Lotsenfunktion reduziert werden dürfen.
Barrierefreie ärztliche und zahnärztliche Praxen sowie die Verbesserung der Bedingungen für Assistenzleistungen im Krankenhaus sind zwei weitere Punkte, die aus Sicht des Beauftragten für eine inklusive Gesundheitsversorgung angegangen werden müssen. Details finden Sie hier (ab Seite 6):
oder unter
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Kontakt:
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Pressesprecherin | Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
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