Fingolimod erhöht Risiko auf Fehlbildungen

30.07.2019

Fingolimod erhöht Risiko auf Fehlbildungen

Montag, 29. Juli 2019

Amsterdam und Bonn – Der Verdacht, dass der Sphingosin-1-Phosphat-Rezeptor-Agonist Fingolimod, der seit 2011 zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) zugelassen ist, Fehlbildungen auslösen kann, hat sich offenbar bestätigt. Nach Informationen der euro­päischen Arzneimittel-Agentur (EMA) treten bei Neugeborenen, deren Mütter das Medi­kament in der Schwangerschaft einnehmen, doppelt so häufig Fehlbildungen auf wie bei anderen Neugeborenen.

Die Sphingosin-1-Phosphat-Rezeptoren, die Fingolimod „moduliert“, werden in der vorge­burtlichen Phase an den Blutgefäßen und im Nervensystem exprimiert. In den präklini­schen Studien kam es häufiger zu einem fetalen Verlust und zu Fehlbildungen an der Ge­fäßen (persistierender Truncus arteriosus oder ventrikuläre Septumdefekte).

 

Die Fachinformationen des Medikaments Gilenya enthalten entsprechende Warnhinweise und den Patientinnen wird während der Behandlung zu einer sicheren Empfängnisver­hü­tung geraten. Der Hersteller hat ein Schwangerschaftsregister eingerichtet, das seit der ZulassungInformationen zu Neugeborenen sammelt, die während der Schwangerschaft mit Fingolimod exponiert wurden.

Die Befürchtungen haben sich jetzt offenbar bestätigt. Nach Angaben der EMA kam es bei Säuglingen, die während der Schwangerschaft Fingolimod ausgesetzt waren, doppelt so häufig zu Fehlbildungen wie in der Allgemeinbevölkerung, wo die Häufigkeit bei 2 bis 3 Prozent liegt. Die Exposition mit Fingolimod hatte laut EMA Herzfehler (atriale und ven­trikuläre Septumdefekte, Fallot-Tetralogie), Nierenanomalien und muskuloskelettale Ano­malien zur Folge.

Damit dürfte an einer Teratogenität von Fingolimod kaum noch zu zweifeln sein. Die EMA rät deshalb die Maßnahmen zur Vermeidung von Schwangerschaften zu verschärfen. Die Verordner müssen künftig sicherstellen, dass die Patientinnen über das Risiko schädlicher Auswirkungen auf den Fetus im Zusammenhang mit der Fingolimodbehandlung infor­miert werden.

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Die Behandlung darf erst begonnen werden, wenn ein Schwangerschaftstest negativ aus­ge­fallen ist. Die Frauen müssen während der Behandlung und (wegen der langen Halb­wert­zeit von Fingolimod) in den ersten beiden Monaten nach Beendigung der Behand­lung eine effektive Verhütung durchführen. Die Behandlung mit Fingolimod muss zwei Monate vor der Planung einer Schwangerschaft beendet werden.

Wenn eine Frau während der Behandlung schwanger wird, muss die Behandlung abge­bro­chen werden. Die Patientin sollte dann über das Risiko schädlicher Auswirkungen auf den Fetus medizinisch beraten werden. Die Schwangerschaft sollte engmaschig über­wacht und es sollten Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden.

Der Hersteller muss aktualisierte Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen. Vorgese­hen sind eine ärztliche Checkliste, ein Leitfaden für Patientin, Eltern und Pflegepersonal sowie eine schwangerschaftsspezifische Erinnerungskarte für die Patientin. © rme/aerzteblatt.de