Grüne wollen Entwurf für Grundgesetzänderung zu Kinderrechten vorlegen

01.06.2019

Politik

Grüne wollen Entwurf für Grundgesetzänderung zu Kinderrechten vorlegen

Freitag, 31. Mai 2019

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Berlin – Beim Thema Kinderrechte im Grundgesetz preschen die Grünen vor. Die Fraktion will in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein­bringen. Nach dem Vorschlag soll in Artikel sechs des Grundgesetzes, in dem es um Eltern, Familie und Kinder geht, ein neuer Absatz 4a eingefügt werden.

„Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegen­hei­ten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen“, soll es dem­nach künftig heißen.„Starke Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, weil sie dann den Staat dazu ver­pflich­ten, die Interessen von Kindern endlich bei allen Entscheidungen mitzudenken“, sagte die für Familie zuständige Grünen-Politikerin Katja Dörneranlässlich des morgigen internationalen Kindertags. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben aus der Fraktion am kommenden Donnerstag im Bundestag debattiert werden.

An einer Grundgesetzänderung zugunsten der Kinder arbeitet derzeit auch eine Expertengruppe von Bund und Ländern. Auch die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Verfassung um Kinder­rechte zu ergänzen. Die Expertengruppe soll bis Jahresende Vorschläge machen, an welcher Stelle das Grundgesetz geändert werden könnte. Für die Verfassungs­ände­rung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­terin Franziska Giffey (SPD) und der Kinderschutzbund machen Druck bei dem Thema. Aber es gibt auch kritische Stimmen. So lehnt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ab.

„Ich bin skeptisch, ob das nötig ist“, sagte Papier. Die Grundrechte des Grundgesetzes stünden allen Menschen zu, auch den Kindern. „Das Kind hat eine eigene Würde, und es hat eigene Grundrechte, und es hat damit auch Anspruch auf den Schutz des Staates und auf die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte.“

Papier verweist darauf, dass Kinderrechte außerdem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder rechtlich bindend betont worden seien. Das Kindeswohl extra aufzunehmen in das Grundgesetz, sei sicherlich gut gemeint, sagte der ehemalige oberste Verfassungsrichter. Er sei aber dagegen, das Grundgesetz „symbolisch zu überfrachten“, mit Versprechungen die nicht über das hinausgehen, was das Verfassungsrecht ohnehin schon besage.

Giffey sieht dagegen konkrete Auswirkungen, würden die Kinderrechte ins Grundge­setz aufgenommen. Zum Beispiel müsse dann bei der Stadtplanung genauer geprüft werden, ob wirklich ein neues Bürogebäude oder doch ein Spielplatz gebaut werde.

Der Deutsche Kinderschutzbund nennt die Aufnahme von Kinderrechten ins Grund­gesetz „überfällig“. Nur damit würden Kinder „endlich als vollwertige Persönlichkeiten respektiert, und ihre freie Entfaltung wäre verfassungs­gemäß geschützt“, so der Ver­band.

Anläufe, das Grundgesetz um Kinderrechte zu ergänzen, gab es in den vergangenen Jahren schon mehrere. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages listet in einer Ausarbeitung von 2017 verschiedene Bundesratsinitiativen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf sowie Anträge der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken, die zu dem Thema bereits in den Bundestag eingebracht wurden. © dpa/aerzteblatt.de