Pressemitteilung Contergan Prozess am Dienstag den 28.5.2019
Am Dienstag, den 28.5.019 um 13.00 Uhr findet der Prozess von drei, gegen die Conterganstiftung für behinderte Menschen klagenden, Thalidomidgeschädigten (Thalidomid = Pharmazeutischer Wirkstoff von Contergan) vor dem Verwaltungsgericht Köln (Appelhofplatz/Saal 101/1.Stock) statt.
Die Kläger fordern die Anerkennung von Gefäß- und/oder Nervenschäden durch die Conterganstiftung.
"Das Verfahren ist unseres Erachtens von größter Trageweite für alle Betroffenen. Geht es doch nicht nur um die Anerkennung von Gefäß- und Nervenschäden und die damit verbundenen, etwaigen, höheren Rentenansprüche.
Vielmehr steht auch die Frage im Raum, ob die Conterganstiftung in ausreichender Form ihren Informations- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Contergangeschädigten und den, durch das Conterganstiftungsgesetz festgelegten, Aufgaben jemals, seit ihrer Gründung vor über 4 Jahrzehnten, zur Genüge nachgekommen ist", erkärte ein Kläger.
Zur weiteren Information bzgl. des Sachverhaltes:
Ansprechpartner zum Verfahren sind (täglich von 10.00 bis 21.00 Uhr) :
Friederike Winter (Karlsruhe), Mobil: 015173009445
Stephan Nuding (Bergisch Gladbach), Mobil: 01606018601