Wohnraumoffensive: Behindertenbeauftragte fordern uneingeschränkte Barrierefreiheit Jürgen Dusel: Nur barrierefreier Wohnungsbau ist sozialer Wohnungsbau

21.11.2018

Presse-Mitteilung Nr. 15/2018

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Berlin, 20. November 2018

 

Wohnraumoffensive: Behindertenbeauftragte fordern uneingeschränkte Barrierefreiheit

Jürgen Dusel: Nur barrierefreier Wohnungsbau ist sozialer Wohnungsbau

 

Die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes fordern in einem aktuellen Papier den Bund, die Länder und die Kommunen auf, bei der geplanten Wohnraumoffensive die Belange von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Die Interessen von Menschen mit Behinderungen seien bei der Formulierung der Ziele der Offensive nicht ausreichend berücksichtigt worden, so Ingrid Körner, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg. “Es fehlt bundesweit an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen,“ so Körner weiter. Das Papier war vergangenen Freitag bei einem gemeinsamen Treffen aller Beauftragten in Hamburg verabschiedet worden.

 

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, macht deutlich: „Wohnen ist ein Menschenrecht. Dennoch gibt es zu wenig barrierefreie und auch bezahlbare Wohnungen in Deutschland. Die Wohnraumoffensive des Bundes ist zwar sehr zu begrüßen, aber natürlich darf ein so wichtiger Aspekt wie Barrierefreiheit nicht fehlen. Denn nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau.“ Barrierefreier Wohnraum habe eine starke soziale Dimension und sei für eine inklusive Gesellschaft unerlässlich. „Gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft ist Barrierefreiheit ein wirtschaftlicher Standortvorteil. Sie muss Qualitätsstandard für modernes Bauen sein,“ fordert Dusel abschließend.

 

Die Beauftragten fordern unter anderem:

· Die Schaffung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem und bezahlbarem Wohnraum, sowohl im Bestand als auch beim Neubau von Wohnungen. Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit zu verbinden.

· Generell muss der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.

· Bei Bauvorschriften darf Barrierefreiheit nicht einer vermeintlichen Kostensenkung geopfert werden. Für eine älter werdende Gesellschaft und die Schaffung inklusiver Wohnangebote gibt es einen großen Bedarf an barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Barrierefreiheit von Anfang an spart mittel- und langfristig enorme Ausgaben.

· Die Mittel für das KfW Programm „Altersgerecht umbauen“ sind zu erhöhen und nicht auf dem jetzigen Stand festzuschreiben, damit mehr Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungen erreicht werden kann.

 

Die komplette Erklärung ist als Anhang beigefügt und hier:https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachveranstaltungen/20181120_Hamburger%20Erkl%C3%A4rung

 

Regine Laroche

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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