Erinnern schützt vor Vergessen

30.01.2017

Erinnern schützt vor Vergessen

Behindertenbeauftragte gedenkt der zu lange namenlosen Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde

 

Am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz fand heute erstmals im Deutschen Bundestag eine Gedenkstunde für die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde statt. Während der bewegenden Gedenkstunde verlas Sebastian Urbanski, ein Schauspieler mit Down Syndrom vom Berliner Theater RambaZamba, einen Brief von Ernst Putzki, der 1945 in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Zwei weitere Redner erinnerten in sehr persönlichen Ansprachen an das Schicksal ihrer getöteten Verwandten. Nach dem Besuch der Veranstaltung legte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft an der Gedenkstätte T4 einen Kranz nieder.

 

Verena Bentele sagte: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass in diesem Jahr die zentrale Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages die Morde der sogenannten „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus in den Mittelpunkt stellt. Wenn wir begreifen, dass Menschen vergast oder vergiftet wurden oder dass man sie verhungern ließ, weil sie angeblich wertlos waren, dann erkennen wir, was aus einer Gesellschaft wird, wenn sie Menschenwürde mit Füßen tritt und Anderssein nicht zulässt.“

 

260.000 Menschen wurden während der Zeit des Nationalsozialismus wegen ihrer Behinderung ermordet, 400.000 weitere wurden zwangssterilisiert. Mit dem heutigen Tag wird der Opfer gedacht und die Erinnerung wach gehalten.

 

Die Beauftragte betonte: „Es ist notwendig, den Opfern einen Namen zu geben, eine Identität, und ihre Geschichten öffentlich zu erzählen. Das Erinnern ist wichtig für eine Welt, in der Offenheit, Menschenwürde und das Recht zum Anderssein unsere Leitwerte sind.“

 

In der Tiergartenstraße 4 war während der NS-Zeit die verbrecherische „Aktion T4“ geplant und koordiniert worden. Es handelte sich dabei um die systematische Ermordung von Menschen mit sogenannten geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen.

Am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz fand heute erstmals im Deutschen Bundestag eine Gedenkstunde für die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde statt. Während der bewegenden Gedenkstunde verlas Sebastian Urbanski, ein Schauspieler mit Down Syndrom vom Berliner Theater RambaZamba, einen Brief von Ernst Putzki, der 1945 in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Zwei weitere Redner erinnerten in sehr persönlichen Ansprachen an das Schicksal ihrer getöteten Verwandten. Nach dem Besuch der Veranstaltung legte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft an der Gedenkstätte T4 einen Kranz nieder.

 

Verena Bentele sagte: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass in diesem Jahr die zentrale Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages die Morde der sogenannten „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus in den Mittelpunkt stellt. Wenn wir begreifen, dass Menschen vergast oder vergiftet wurden oder dass man sie verhungern ließ, weil sie angeblich wertlos waren, dann erkennen wir, was aus einer Gesellschaft wird, wenn sie Menschenwürde mit Füßen tritt und Anderssein nicht zulässt.“

 

260.000 Menschen wurden während der Zeit des Nationalsozialismus wegen ihrer Behinderung ermordet, 400.000 weitere wurden zwangssterilisiert. Mit dem heutigen Tag wird der Opfer gedacht und die Erinnerung wach gehalten.

 

Die Beauftragte betonte: „Es ist notwendig, den Opfern einen Namen zu geben, eine Identität, und ihre Geschichten öffentlich zu erzählen. Das Erinnern ist wichtig für eine Welt, in der Offenheit, Menschenwürde und das Recht zum Anderssein unsere Leitwerte sind.“

 

In der Tiergartenstraße 4 war während der NS-Zeit die verbrecherische „Aktion T4“ geplant und koordiniert worden. Es handelte sich dabei um die systematische Ermordung von Menschen mit sogenannten geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen.